Enterbte haben umfangreiche Rechte!
Im Rahmen der Testierfreiheit steht es dem Erblasser frei, einzelne Erbberechtigte von der Erbfolge auszuschließen. Gleichwohl steht diesen Personen ein Pflichtteilsrecht zu. Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist immer auf die Zahlung von Geld gerichtet. Pflichtteilsberechtigt…