Urlaubsanspruch bei Kündigung des Arbeitsvertrags
Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom 20.04.2016 verfallen Urlaubsansprüche grundsätzlich auch im gekündigten Arbeitsverhältnis zum Jahresende, wenn kein Ausnahmetatbestand vorliegt und der Urlaub nicht vom Arbeitnehmer beantragt wird. Wenn keine dringenden betrieblichen Gründe oder Gründe in der Person des…